

OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bei der sämtliche Gesellschafter unbeschränkt haften.
Bei Einsteigern ist sie allerdings die Ausnahme, denn der Gesellschaftszweck ist der Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes mehrerer Personen unter gemeinschaftlicher Firma. Das setzt eine gewisse Größenordnung voraus. Die OHG genießt aber ein sehr hohes Ansehen bei Kreditinstituten und Banken, da Mitglieder mit ihrem gesamten Vermögen haften.
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