

KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG)
Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, wobei die Gesellschafter teils unbeschränkt (Komplementäre) und teils beschränkt (Kommanditisten) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Wenn Sie fremdes Kapital in Ihre Firma einbringen wollen bzw. können, bietet sich die KG an. Sie besteht aus zwei unterschiedlich haftenden Gesellschaftergruppen: den Komplementären und den Kommanditisten. In der KG führen Sie als Komplementär allein die Geschäfte. Sie haben das alleinige Entscheidungsrecht, haften aber auch mit Ihrem Privatvermögen. Die Kommanditisten schießen Kapital zu, halten sich aber im großen und ganzen aus der Geschäftsführung heraus. Dafür haften sie auch nur mit ihrer Einlage. Die KG ist besonders gut geeignet, wenn sich beispielsweise Angehörige an Ihrer Firma beteiligen wollen. |