

GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS
Sobald Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschliessen, sind Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - kurz GbR oder BGB-Gesellschaft genannt. Alle Partner sind gleichberechtigt - das heißt: Beschlüsse müssen einstimmig gefaßt und die Gesellschaft kann nur gemeinsam nach außen vertreten werden. Im Gesellschaftervertrag können Sie natürlich auch Sonderregelungen vereinbaren.
Vorteil:
Sie brauchen keinen Pfennig Stammkapital. Die BGB-Gesellschaft ist daher ideal für alle Freiberufler, die sich zusammenschließen.
Risiko:
Alle Partner der BGB-Gesellschaft haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Macht ein Partner einen Fehler, müssen alle Partner im Zweifelsfall zahlen - und zwar die gesamte Schuld. Sie können sich nicht auf Ihren Anteil an der Firma beschränken.
EINZELUNTERNEHMEN
Die einfachste und beliebteste Möglichkeit ein Unternehmen zu gründen ist das Einzelunternehmen. 65 Prozent aller Existenzgründer beginnen als Einzelunternehmer. Diese Unternehmensform entsteht automatisch, wenn man ein Geschäft betreibt. Notwendig dafür ist ein Gewerbeschein (beim Gewerbeamt für 40 DM erhältlich) und eine Steuernummer vom Finanzamt. Wie bei der GbR sind wenig Formalitäten notwendig, es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital, aber dafür besteht die volle Haftung mit dem Privatvermögen. |