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GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GmbH)

Eine GmbH kann durch mehrere Personen, aber auch durch nur eine Person gegründet werden. Ausländer können ebenfalls das gesamte Stammkapital übernehmen. Ausländern aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, wird empfohlen, sich über die deutschen Bestimmungen zu informieren.

Die GmbH ist vielseitig verwendbar, weil Organisation und Verwaltung weitgehend frei gestaltet werden können.
Vielfach sind die Gesellschaften mit dem gesetzlichen Mindestkapital (25.000 Euro) ausgestattet.

Andererseits gibt es Gesellschaften mit einem Stammkapital von 50 Mio Euro und mehr. Das Haftungsrisiko ist grundsätzlich auf das Vermögen der GmbH beschränkt.
Haben alle Gesellschafter ihre Einlageverpflichtung voll erbracht, haften sie selbst nur ausnahmsweise, z. B. im Falle einer unerlaubten Handlung.
Diese Tatsache kann nicht nur bei risikoreichen Geschäften wichtig sein, sondern auch dann, wenn der Gesellschafter keine laufende Kontrolle ausüben kann oder will.
Doch Vorsicht! Die mit geringem Kapital ausgestattete GmbH benötigt meistens ein Darlehen, welches normalerweise nur gegen zusätzliche Sicherheiten (Hypotheken, persönliche Bürgschaften der Gesellschafter) gewährt wird.

Die wirtschaftlichen Eigentümer (Gesellschafter) brauchen nicht die Geschäftsführung und die damit verbundene Verantwortung übernehmen. Sie können als Geschäftsführer Fachleute bestellen, die als geschäftsführendes Organ der Gesellschaft jederzeit abrufbar sind. (Einem vorzeitig abberufenen Geschäftsführer bleiben allerdings die Rechte aus seinem Anstellungsvertrag vorbehalten.)

Die Nachfolgeregelung ist relativ einfach, zumal die Geschäftsanteile frei veräußert und vererbt werden können, außer es wurde eine Regelung getroffen, die den Verbleib der Anteile im Familienbesitz o.ä. sichert.



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