WELCHE FÖRDERUNGSMASSNAHMEN GIBT ES ÜBERHAUPT ?
Weiterbildungsbereitschaft zu fördern und für die Weiterbildung zu
werben, ist die gemeinsame Aufgabe aller an der Weiterbildung
Beteiligten. Sie hat zum Ziel, die freiwillige Teilnahme möglichst
vieler Bürgerinnen und Bürger an den Weiterbildungsangeboten zur
Selbstverständlichkeit werden zu lassen.
Darüber hinaus kann durch eine auf Qualität gerichtete materielle und
fachliche Förderung der Weiterbildung, durch Freistellungen für die
Weiterbildung sowie über Lohnanreize die Weiterbildungsbereitschaft
angeregt werden.
Gefördert werden z.B.:
Schulungen über strategische Unternehmensplanung
Führungskräfteweiterbildung
Aufstiegsfortbildungen
Trainings in neuen Technologien
Schulungen im Zusammenhang mit Qualitätssicherung
WELCHE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN HABE ICH FÜR DIESE MASSNAHMEN ?
Die Förderung wird vom
ARBEITSAMT
gewährleistet, wobei auch Kosten entstehen.
Weiterbildungskosten sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden
Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung
Fahrkosten,
Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
Kosten für die Betreuung von Kindern.
WELCHE INSTITUTE FÜHREN DIE GEWÜNSCHTEN MAßNAHMEN DURCH ?
Eine Übersicht über sämtliche Weiterbildungsangebote und Institute finden Sie in der Datenbank für Aus-und Weiterbildung
KURS
des Arbeitsamtes.