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JOB
Hier finden Sie Informationen rund um den Bereich Ferienarbeit.

  • Ab welchem Alter darf ich einen Ferienjob annehmen?
  • Benötige ich eine bestimmte Genehmigung dafür?
  • Welche Ansprüche habe ich bezüglich des Lohnes?
  • Muß ich mein Gehalt versteuern?
  • Wie komme ich an Angebote von Ferienjobanbietern?
  • Wie lange darf ich höchstens arbeiten?

    ALTERSBEGRENZUNG
    Ferienjobs sind für Jugendliche generell erst ab 13 Jahren laut Arbeitsschutzgesetz möglich. Sie dürfen maximal 4 Wochen im Jahr arbeiten.

    Schüler ab 13 Jahren dürfen allerdings nur maximal zwei Stunden am Tag arbeiten, dabei dürfen sie nur leichte Ferienarbeiten verrichten wie etwa Babysitten, Zeitungen austragen, Hilfe beim Einkaufen, Handreichungen beim Sport oder Nachhilfe geben. Diese Tätigkeiten dürfen nur zwichen 8 und 18 Uhr verrichtet werden und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Für sie gilt die Kinderarbeitsschutzverordnung. Ausnahme: in landwirtschaftlichen Familienbetrieben beträgt die Höchstarbeitszeit täglich drei Stunden.

    Jugendliche ab 15 Jahren können dagegen bis zu vier Wochen im Jahr Vollzeit einen Ferienjob annehmen

    GENEHMIGUNG
    Wer noch zur Schule geht, braucht eine Bescheinigung dafür, die er sich aus dem Sekretariat seiner Schule holen kann. Das Beste ist, wenn man sie schon 2 Wochen vor Ferienbeginn beantragt, denn sonst ist es möglich, daß man sie nicht mehr rechtzeitig erhält. Außerdem braucht man noch die Einwilligungserklärung der oder des Erziehungsberechtigten.

    GEHÄLTER
    Der Lohn für Ferienjobs liegt je nach Tätigkeit durchschnittlich zwischen 5,50 und maximal 10 Euro.

    STEUERN
    Wer mehr als 630 DM im Monat verdient, muß sich eine Lohnsteuerkarte besorgen. Die erhält man kostenlos auf dem Finanzamt. Auf der Lohnsteuerkarte vermerkt der Arbeitgeber die Höhe des Gehaltes und wieviel eventuell abgezogen wurde. Den größeren Teil oder auch die ganze abgezogene Geldsumme erhält man am Ende des Jahres zurück, wenn man einen Lohnsteuerausgleich macht. Formulare gibt es hierfür auch auf dem Finanzamt.

    WIE KOMME ICH AN ANGEBOTE ?
    Am Besten man fragt schon ein halbes Jahr vor den Ferien bei Unternehmen in denen man arbeiten möchte nach, denn es ist fast unmöglich, einen Ferienjob kurzfristig zu erhalten. Viele Firmen bevorzugen zudem Familienangehörige ihrer Angestellten, so daß die Chancen für einen neuen Mitarbeiter relativ gering sind.

    Eine weitere Möglichkeit an einen Ferienjob zu kommen ist das Studieren von Kleinanzeigen in der Tagespresse.


    Es gibt auch einige Bücher, die gute Quellen für Ferienjobs liefern:

    Wer auf der Suche nach einen Ferienjob oder Praktikum ist, findet eine schier unglaubliche Fülle von Adressen beim Verlag interconnections unter http://shop.interconnections.de. Themen sind Workcamps in aller Welt, Ferienlager, Naturschutz, Hotellerie und Gastronomie, Ferienlagern, Industrie, Büros usw. Gesucht werden Betreuer, Hilfspersonal in Ferienlagern, Sportlehrer, Kurzeit-Aupairs, Industriearbeiter, landwirtschaftliche Hilfskäfte, Bürohilfen usw.

    ARBEITSZEIT UND ARBEITSBEDINGUNGN
    Vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die 15 Jahre und älter sind, dürfen in den Schulferien maximal 4 Wochen (oder 20 Ferienjobtage im Jahr) jobben, wobei die Beschäftigung nicht zusammenhängend zu sein braucht, sie kann also auch auf das ganze Jahr über verteilt werden.

    Eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag und eine Stunde Ruhepause muss eingehalten werden. Die erste Pause ist spätestens nach viereinhalb Stunden fällig. Um allerdings am Freitag früher ins Wochenende gehen zu können, dürfen Jugendliche von Montag bis Donnerstag bis zu einer halben Stunde mehr arbeiten. Bei einer Arbeitszeit von über viereinhalb Sunden beträgt die Pause 30 Minuten, bei über sechs Stunden 60 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine zwölfstündige Pause liegen. Die Arbeitszeit von Jugendlichen ab 15 Jahren muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen, ab 16 Jahren dürfen Jugendliche zwischen 5 und 21 Uhr arbeiten.

    Nachtarbeit und Akkordarbeit ist tabu. Ebenso ist die Beschäftigung Jugendlicher mit gefährlichen Arbeiten verboten. Das gleiche gilt für Tätigkeiten, bei denen Jugendliche außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder Nässe ausgesetzt sind oder gesundheitsschädlichem Lärm, gefährlichen Strahlen und gefährlichen Arbeitsstoffen.

    Es gelten natürlich auch bei Ferienjobs die Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG).

    Für Schüler und Schülerinnen gelten grundsätzlich die Regelungen für geringfügig Beschäftigte. D.h. ihr Ferienjob ist kranken- und rentenversicherungsfrei. Sie sind aber über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) unfallversichert. Trotzdem ist es ratsam, sich zusätzlich bei der eigenen bzw. der elterlichen Krankenkasse über die Versicherungsbedingungen zu informieren.

    Die Stiftung Warentest gibt unter dem Motto ?Wer die Spielregeln kennt, kassiert die Kohle brutto für netto? wichtige Ratschläge für Schüler und Studenten .
    www.warentest.de

    http://www.warentest.de/wtest/plsql/sw_blick.blick_meldung?kontaktnr=0&blick_id=929&in_archiv=N

    Darüberhinaus gibt die Studentenvermittlung.de wichtige Hinweise für Studenten unter www.studentenvermittlung.de

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