INFOS ZU "DAS NEUE BAFÖG" |

Für das neue Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG), das zum 01. April 1999 in Kraft trat, werden rund 1,3 Milliarden Mark jährlich zusätzlich für die Förderleistungen mobilisiert. Das bedeutet deutliche Verbesserungen und Vereinfachungen für die BAFöG-Empfänger wie:
Durch die Reform sollen mehr als 80 000 junge Leute zusätzlich Anspruch auf BAFöG erhalten.
Der Förderungshöchstbetrag wird um rund 10% von 1030 DM auf 1140 DM angehoben.
Das Kindergeld wird künftig nicht mehr angerechnet
Vereinfachungen beim Freibetragssystem
die Einkommensgrenze, bis zu der künftig noch BAföG-Vollförderung geleistet wird, steigt bei einem Ehepaar mit zwei studierenden Kindern um über 35 % (nämlich von 2900 auf künftig 3900 DM brutto)
Begrenzung der Gesamtdarlehensbelastung auf höchstens 20.000 DM
Vereinheitlichung Ost-West
gezielte Verbesserungen für Studierende mit Kindern
eine verlässliche Hilfe zum Studienabschluss
u.v.m.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmbf.de
und www.das-neue-bafoeg.de
Ab 02.04.1999 steht eine Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Studentenwerke für Fragen zum neuen BAföG und zum Bildungskredit in der Zeit von 08:00 - 20:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2236341 zur Verfügung.
BAföG-Rechner PLUS
Ab dem Wintersemester 1999/03 können Studierende und Schüler ihren BAföG-Antrag über den BaföG-Rechner PLUS einfach und bequem am Computer erstellen.
Der BAföG-Rechner PLUS wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) herausgegeben. Die CD-ROM enthält neben einem aktuellen BAföG-Rechner einen Formularassistenten und umfangreiche Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Der BAföG-Rechner PLUS ist kostenlos erhältlich unter der Hotline 01805-262301 (0,12 Euro/Min) und kann in Kürze im Internet heruntergeladen werden unter http://www.das-neue-bafoeg.de.
Quelle: Pressemitteilung des BMBF Aktuell Nr. 208/1999 vom 16.10.1999
|