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INFOS ZU "DAS NEUE BAFÖG"
JOB
Für das neue Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG), das zum 01. April 1999 in Kraft trat, werden rund 1,3 Milliarden Mark jährlich zusätzlich für die Förderleistungen mobilisiert. Das bedeutet deutliche Verbesserungen und Vereinfachungen für die BAFöG-Empfänger wie:

  • Durch die Reform sollen mehr als 80 000 junge Leute
       zusätzlich Anspruch auf BAFöG erhalten.
  • Der Förderungshöchstbetrag wird um rund 10% von
       1030 DM auf 1140 DM angehoben.
  • Das Kindergeld wird künftig nicht mehr angerechnet
  • Vereinfachungen beim Freibetragssystem
  • die Einkommensgrenze, bis zu der künftig noch
       BAföG-Vollförderung geleistet wird, steigt bei einem    Ehepaar mit zwei studierenden Kindern um über 35 %    (nämlich von 2900 auf künftig 3900 DM brutto)
  • Begrenzung der Gesamtdarlehensbelastung auf
       höchstens 20.000 DM
  • Vereinheitlichung Ost-West
  • gezielte Verbesserungen für Studierende mit Kindern
  • eine verlässliche Hilfe zum Studienabschluss

       u.v.m.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter
    www.bmbf.de und www.das-neue-bafoeg.de

    Ab 02.04.1999 steht eine Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Studentenwerke für Fragen zum neuen BAföG und zum Bildungskredit in der Zeit von 08:00 - 20:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2236341 zur Verfügung.

    BAföG-Rechner PLUS

    Ab dem Wintersemester 1999/03 können Studierende und Schüler ihren BAföG-Antrag über den BaföG-Rechner PLUS einfach und bequem am Computer erstellen.

    Der BAföG-Rechner PLUS wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) herausgegeben. Die CD-ROM enthält neben einem aktuellen BAföG-Rechner einen Formularassistenten und umfangreiche Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Der BAföG-Rechner PLUS ist kostenlos erhältlich unter der Hotline 01805-262301 (0,12 Euro/Min) und kann in Kürze im Internet heruntergeladen werden unter
    http://www.das-neue-bafoeg.de.
    Quelle: Pressemitteilung des BMBF Aktuell Nr. 208/1999 vom 16.10.1999

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